Strafverteidigung
Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng
Es ist keine Schande, einen Strafverteidiger zu benötigen!
Der Betroffene muss noch lange nicht 'schwer kriminell' sein, um in die Situation zu kommen, einen Strafverteidiger kontaktieren zu müssen. Eine falsche Verdächtigung oder aufgebauschte Angaben eines Zeugen, ein Missverständnis, eine Notwehrlage oder eine Provokation, eine (alkoholbedingte) Enthemmung oder schlicht eine Notlage, können dazu führen, Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens zu werden.
Sie brauchen uns, wenn
Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigte(r) erhalten haben
die Polizei mittels Dursuchungsbeschluss bei Ihnen zuhause oder gar in der Firma vorstellig wurde
Sie vom Gericht einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben
Sie eine Ladung zu einer Hauptverhandlung vor Gericht als Angeklagter bekommen haben
oder Sie sonst in Erfahrung gebracht haben, dass gegen Sie ein Strafverfahren läuft.